BGH Urteil für Kreditverträge

Samstag, 19. Dezember 2009

In einem Gerichtsverfahren hat der Bundesgerichtshof den Verbrauchern von Krediten neue Rechte zugesprochen. Der BGH hat entschieden, dass die Kredite und die abgeschlossene Restschuldversicherung verbundene Geschäfte durch die Verträge darstellen. Dies bedeutet, dass die Kreditbanken nun verpflichtet sind die Verbraucher genauestens über beide Verträge zu informieren und ihnen auch erklären müssen welche wechselseitigen Auswirkungen es gibt, oder welches die Widerrufsmöglichkeiten sind. Wenn die Banken dies nun nicht tun, können die Kunden ihre Darlehensverträge einfach kündigen.

In dem Fall der vor dem BGH lag, ging es um ein Ehepaar, das den Kredit von der Citigroup gekündigt hat, weil der Restschuldversicherungsvertrag die Kreditsumme in die Höhe getrieben hat.

Experten erklären, dass das neue Urteil des BGH verschiedene Folgen für Kreditnehmer und Kreditgeber hat. Die Bank muss nun eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung durchführen. Wenn sie es nicht tut, kann der Kunde einfach den Vertrag Kündigen. Es muss erklärt werden, dass wenn eine Restschuldversicherung mit einem Kredit verbunden wird, die Kündigung eines Vertrages auch die Kündigung des anderen mit sich bringt.

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